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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FATCHIP GmbH

Helmholtzstr. 2-9, 10587 Berlin, kontakt@fatchip.de

01. Geltungsbereich

a) Unsere AGB gelten für alle Leistungen im Bereich des Webdesign, des Printdesign, der Erstellung von Individualsoftware, der Anpassung von Softwareprodukten und des Marketings nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
b) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer schriftlichen Geltung zugestimmt. Unserer Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
c) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen i. S. d. §§ 310 Abs. 1, 14 BGB.

02. Leistungsbedingungen im Print- und Webdesign

a) Wir übernehmen oder mitteln die Herstellung und Gestaltung von Druckvorlagen und Webseiten. Die dafür notwendigen Daten werden entweder durch uns selbst erstellt, oder vom Auftraggeber auf eigene Kosten und eigene Gefahr geliefert. Bei allen uns zur Verfügung gestellten Daten muss es sich um Sicherungskopien handeln. Wir haften nicht für den Verlust von Originaldaten. Alle Daten werden bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. bis zur endgültigen Erfüllung des Vertragszwecks durch uns gespeichert und aufbewahrt.
b) Lehnt der Auftraggeber einen Konzeptvorschlag für eine Webseite in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als drei Mal hintereinander ab, so haben wir das Recht, den Vertrag zu beenden und die für die Konzeptentwicklungsphase vereinbarte Vergütung zu verlangen.
c) Wir versenden unsere Arbeiten (insbesondere Entwürfe und Druckvorlagen) auf Wunsch an den Auftraggeber. In diesem Fall findet der Gefahrübergang auf den Auftraggeber bei Übergabe an den Transporteur/Spediteur statt. Die Kosten des Transports trägt der Auftraggeber. Von uns hergestellte Webseiten stellen wir dem Auftraggeber nach vollständiger Vergütungszahlung auf einem geeigneten Speichermedium zur Verfügung. Wir sind berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das Speichermedium trägt der Auftraggeber.

03. Leistungsbedingungen im Onlinemarketing

a) Wir übernehmen Media- und Marketingleistungen auf unterschiedlichen Internet-Portalen und in Suchmaschinen, welche wir unter den Gesichtpunkten Werbeeffektivität und Wirtschaftlichkeit selbständig auswählen oder auf Wunsch des Auftraggebers mit diesem abstimmen. Unter allgemeinen Media- und Marketingleistungen sind die Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Weitergabe von Datenbankinhalten, die Erstellung von Werbemitteln, der Betrieb eigener Plattformen oder die Durchführung von cross-medialen Marketingaktionen zu verstehen.
b) Die Position und Anzeige der Eintragung des Auftraggebers auf einem Suchmaschinen-Portal ist variabel und richtet sich nach den Bewertungsfaktoren der jeweiligen Suchmaschine. Wir übernehmen daher keine Gewähr dafür, dass die von uns optimierten Internetpräsenzen zu irgendeinem Zeitpunkt eine bestimmte Position bei den Suchmaschinen-Ergebnissen für bestimmte Suchbegriffe erreichen. Insoweit ist also kein konkreter Erfolg geschuldet.
c) Wir haften nicht für die Verletzung bestehender Rechte (z.B. Titelschutz, Marken-recht, etc.) durch die vom Auftraggeber vorgegebenen Daten, Keywords.

04. Leistungsbedingungen bei der Softwareerstellung

a) Wir übernehmen die Konzeption, Herstellung, und Anpassung von Software. Zum Leistungsumfang gehören ferner die Überlassung und Installation/Implementierung der Software zur Programmnutzung im vertraglich vereinbarten Umfang.
b) Beauftragung und Beschreibung der Vertragsleistungen erfolgen durch Einzelverträge oder Auftragsbestätigungen nebst zugehörigem Pflichtenheft. Das Pflichtenheft ist die bindende, detaillierte Beschreibung des zu erstellenden Computerprogramms. Das Pflichtenheft wird vom Auftraggeber unter angemessener Mitwirkung und Beratung unsererseits erstellt. Das Pflichtenheft wird nach Fertigstellung Bestandteil des jeweiligen Vertrages.

05. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle durch uns gelieferten bzw. hergestellten CDs, Filme, Drucke, Konzepte, Werbung, Werbemittel, Entwürfe, Programmtestversionen, etc. (nachfolgend Vorlagen) vor Druckfreigabe bzw. Weiterbearbeitung zu prüfen und mögliche Fehler innerhalb von 7 Werktagen uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Vorlagen als genehmigt, insoweit keine längere Prüfungsfrist vereinbart wurde.
b) Wir haften nicht für Schäden, die durch eine unterlassene Prüfung des Auftraggebers der Vorlagen entstanden sind. Wir haften maximal bis zum Auftragswert der Vorlage, wenn der Fehler auch bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht hätte entdeckt werden können und sich so erst im Produktionsvorgang oder bei der Umsetzung der Webseite erkennbar realisiert.
c) Um die mit dem Auftraggebern vereinbarten Fertigstellungstermine einhalten zu können, müssen die vom Auftraggeber für die Erstellung bzw. Anpassung der Webseiten/Software zu liefernden Inhalte und Angaben unverzüglich nach Fertigstellung und Freigabe des Konzeptes zur Verfügung gestellt werden.

06. Angebot und Auftrag

Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.

07. Sonderleistungen

a) Ist ein Festpreis vereinbart, so ist die erstmalige Umarbeitung und Änderung von Konzepten im Preis enthalten. Weitere Umarbeitungen und Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers sind gesondert zu vergüten. Darüber hinaus werden gesondert vergütet: Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Übersetzungskosten, Organisationskosten, technische Kosten, nachträgliche Änderungen, Fotokosten, Reisekosten und Spesen.
b) Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers im Bereich der Softwareerstellung werden wir berücksichtigen, soweit sie im wesentlichen aufwandsneutral bewerkstelligt werden können. Soweit durch Änderungs- und Ergänzungswünsche ein Mehraufwand entsteht, ist die Erteilung eines Ergänzungsauftrags zu vereinbaren.

08. Urheber- und Nutzungsrechte

a) Die uns erteilten Aufträge basieren, soweit sie kreative Leistungen betreffen, wie zum Beispiel die Erstellung von Entwürfen, Konzepten, Grafiken, Datensätzen, Templates, Software etc. (nachfolgend Werk), jeweils auf einem Urheberrechtsvertrag. Die Bestimmungen des UrhRG gelten unbeschadet der erforderlichen Schöpfungshöhe.
b) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Werk im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks zu nutzen und erhält hierzu ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
c) Das von uns erstellte Werk darf nur für die auftragsgemäß vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Anderweitige oder weitergehende Nutzungen sind nur mit unserer Einwilligung gestattet. Hierfür kann gegebenenfalls ein zusätzliches Nutzungshonorar vereinbart werden.
d) Drittmittel, die von uns als Betriebsgegenstände zur Erstellung unserer vertragsgemäßen Arbeit eingesetzt werden (z.B. Lithos, Filme, CDs, Software, etc.), verbleiben – auch bei gesonderter Berechnung – in unserem Eigentum. Dieses gilt in gleicher Weise für alle im Zusammenhang der Auftragsdurchführung erhaltenen und ggf. gespeicherten anderen Daten.

09. Auftragsbeendigung

a) Der Auftrag endet mit der Abnahme, ggf. Durchführung der Korrekturphase der vereinbarten Leistung oder nach Ablauf der fest vereinbarten Auftragsdauer.
b) Besteht der Auftrag aus mehreren Leistungsphasen hat der Auftraggeber jede Leistungsphase gesondert abzunehmen (Teilabnahme). Wir sind berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen.
c) Nimmt der Auftraggeber die von uns erbrachten Leistung nicht von sich aus ab, sind wir berechtigt dem Auftrageber eine angemessene Frist zur Abnahme bzw. Teilabnahme zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf gilt die Abnahme als erfolgt.
d) Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, insoweit keine hiervon abweichende Regelung getroffen wurde.

10. Zahlungsmodalitäten

a) Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Unsere Vergütung ist sofort und ohne jeden Abzug fällig.
b) Mit der Vergütung werden sowohl die kreativen Leistungen als auch die technischen Arbeitsleistungen und die Gewährung der Nutzungsrechte abgegolten. Hierzu gehören unter anderem: Konzeption / Entwurf / Ausarbeitung / Produktionsbetreuung / Nutzungsentgelt. Hierzu gehören nicht die zur Erstellung benötigten Dateien und Quellcodes.
c) Für in sich abgeschlossene Leistungsteile (Nr. 09 b) sind wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes zu verlangen.
d) Unsere Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller geschuldeten Forderungen unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung wird ein Nutzungs- und/oder Verwertungsrecht an unseren Leistungen daher nicht eingeräumt. Bis zur vollständigen Bezahlung steht uns darüber hinaus gemäß § 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht an allen vom Auftraggeber gelieferten Materialien zu.
e) Von uns hergestellte Webseiten/Software stellen wir dem Auftraggeber nach voll-ständiger Vergütungszahlung auf einem geeigneten Speichermedium zur Verfügung. Wir sind berechtigt, die Art des Speichermediums nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen, wenn zuvor keine Einigung mit dem Kunden herbeigeführt werden konnte. Die Kosten für das Speichermedium trägt der Auftraggeber.

11. Leistungszeit

a) Liefertermine sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns gültig. Bei Leistungsverzug unsererseits ist uns zunächst in angemessener Weise eine Nachfrist einzuräumen. Der Auftraggeber kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn auch diese Nachfrist fruchtlos verlaufen ist. Hiervon unberührt bleiben die Regelungen des § 361 BGB.
b) Bei fixen Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, wenn diese auf höherer Gewalt beruhen. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesicherte Beibringung von Eigenleistungen oder Drittleistungen (gleich materieller oder ideeller Art), so verschieben sich auch entsprechend die von uns zugesagten Termine.

12. Gewährleistungsregelung

a) Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Nacherfüllung vor.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Hierzu gelten die nachfolgenden Bestimmungen zu den Haftungsregelungen.
c) Die Gewährleistung hinsichtlich der von uns erstellten bzw. angepassten Software entfällt, soweit der Auftraggeber selbst Änderungen vorgenommen hat bzw. durch Dritte hat vornehmen lassen, ohne dass dies wegen von uns verschuldeten Verzögerungen und ergebnislosen Ablaufs einer vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist.

13. Haftungsregelungen

a) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
b) Unsere Haftung entfällt für patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Eintragungs- und Schutzfähigkeit der von uns vertragsgemäß gelieferten Leistungen.
c) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
d) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. der bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
e) Risiken rechtlicher Zulässigkeit von Werbemaßnahmen und/oder Veröffentlichungen sind vom Auftraggeber zu tragen. Uns trifft keine Verpflichtung unsere Leistungen auf ihre spätere rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die uns zur Veröffentlichung und/oder Vervielfältigung freigegebenen Vorlagen zu übergeben. Wegen enthaltener Aussagen über Produkte oder Leistungen des Auftraggebers haften wir keinesfalls.
f) Im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilte Aufträge, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten, begründen keine Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen uns, soweit uns kein unmittelbares Verschulden bei der Auswahl des Dritten trifft.
g) In den Fällen, in denen wir selbst als Auftraggeber von Dritten auftreten, treten wir sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber ab. Vor möglicher Inanspruchnahme von uns verpflichtet sich der Auftraggeber zunächst unter Verwendung aller rechtlich zulässigen Mittel, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
h) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

14. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Aus anderen Aufträgen kann der Auftraggeber uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist unzulässig, soweit die Forderung des Auftraggebers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

15. Verschwiegenheitspflicht

Wir verpflichten uns hinsichtlich unserer Tätigkeit auf die Ziele des Auftraggebers. Alle uns zur Kenntnis gelangten Geschäftsangelegenheiten, -vorgänge und -geheimnisse werden von uns bewahrt. Sämtliche Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse über den Auftraggeber werden von uns strikt vertraulich behandelt. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt selbstverständlich über das Vertragsende hinaus und auch für den Fall eines Nichtzustandekommens des Vertrags.

16. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

17. Schlussbestimmungen

a) Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
b) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
c) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.